Rechtliche Informationen
On Umzug / Ongee GmbH – Stand: 01.01.2025
Die Ongee GmbH, Hermannstraße 21, 12049 Berlin – handelnd unter dem Namen „On Umzug“ (nachfolgend „Ongee“) – bietet ausschließlich Umzugsdienstleistungen (nachfolgend „Leistungen“) für private und gewerbliche Kunden (nachfolgend „Kunde“) an. Andere Dienstleistungen wie Reinigungen oder Handwerksarbeiten sind nicht Bestandteil dieses Vertrages. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bilden – zusammen mit dem Angebot von Ongee und den im Rahmen der Buchung gemachten Angaben des Kunden – die vertragliche Grundlage für die Erbringung der Leistungen. Mit Anklicken der entsprechenden Checkbox („Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie“) erklärt sich der Kunde mit diesen Bedingungen einverstanden. Handelt der Kunde im Namen eines Dritten (z. B. Unternehmens), versichert er, zur Vertretung berechtigt zu sein. Vertragspartner ist stets die natürliche oder juristische Person, welche die Buchung vornimmt.
Der Kunde bucht einen kompletten Umzugsservice. Folgende Leistungen sind im Basispaket stets enthalten:
Hinweis: Arbeiten wie Bohren, Sägen, Elektro-/Gasanschlüsse oder Wasserinstallationen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Basierend auf den Kundendaten erstellt Ongee ein Angebot mit einer Gültigkeit von 5 Werktagen. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot über die Plattform, telefonisch oder per E-Mail bestätigt. Die Durchführung der Dienstleistung erfolgt durch Ongee GmbH selbst oder durch beauftragte Subunternehmer. Diese Subunternehmer sind keine Vertragspartner des Kunden. Ongee bleibt alleiniger Ansprechpartner vor, während und nach der Auftragserfüllung.
Der Kunde verpflichtet sich insbesondere: alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen; Umzugsgüter ausreichend zu verpacken; am Umzugstag vor Ort erreichbar und verfügbar zu sein; ggf. Halteverbotszonen zu beantragen, wenn nicht über Ongee gebucht; entstehende Zusatzkosten bei Falschangaben zu tragen.
Stornierungen sind ausschließlich schriftlich per E-Mail einzureichen.
Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Dienstleistungen mit festem Termin (z. B. Umzug).
Der Kunde kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Ongee kann in diesem Fall gemäß § 415 HGB eine angemessene Entschädigung verlangen (z. B. ein Drittel der vereinbarten Vergütung).
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 648a BGB bleibt unberührt.
Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen gemäß § 451g HGB
Ongee GmbH haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht, solange sich dieses in der Obhut von Ongee befindet.
Hat Ongee für den Verlust des Umzugsgutes des Kunden Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen (Zeitwert). Bei Beschädigung des Umzugsgutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Umzugsgutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maßgeblich ist der Wert des Umzugsgutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme durch Ongee. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich nach dem Marktpreis.
Die Haftung von Ongee wegen Verlust oder Beschädigung ist gemäß § 451e HGB auf einen Betrag von 620,- € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung von Ongee auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet Ongee wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
Ongee ist gemäß § 451d HGB von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist: Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden; ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender; Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender; Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern; Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Lade- oder Entladestelle nicht entspricht, sofern Ongee den Absender vorher hingewiesen hat; Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen; natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden erleidet. Für Schäden nicht am Gut selbst (z. B. an Gebäuden, Treppenhäusern) haftet der ausführende Subunternehmer; in diesem Fall tritt Ongee ihren Schadensersatzanspruch gegen den Subunternehmer an den Kunden ab. Ongee kann sich auf diese Ausschlussgründe nur berufen, wenn alle erforderlichen Maßnahmen getroffen und Weisungen beachtet wurden. Lagerhalter haften nicht für Schäden durch Kernenergie oder radioaktive Stoffe.
Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern Ongee nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird. Sie gelten auch für das Personal von Ongee.
Wird die Anzeige nicht fristgerecht gemacht, erlöschen die Ansprüche.
Der Kunde kann mit Ongee eine weitergehende Haftung vereinbaren oder das Umzugsgut zusätzlich versichern lassen.
Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist, haftet Ongee nach den gesetzlichen Vorschriften.
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